: Aktenzeichen:OVG 3 S 5/26.
"Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat mit Beschluss vom 16. Januar 2026 (Az. OVG 3 S 5/26) entschieden, dass ein Schülerbetriebspraktikum bei einem AfD-Bundestagsabgeordneten (zugleich Landesvorstandsmitglied) untersagt werden kann. Die Beschwerde einer Schülerin gegen eine vorherige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) wurde zurückgewiesen. Rechtskraft: Der Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg ist unanfechtbar. Schutzauftrag der Schule: Schulen sind zur Neutralität verpflichtet und müssen darauf achten, dass Praktika den Bildungs- und Erziehungszielen nicht entgegenstehen..."